Allgemeine Geschäftsbedingungen • AGB

Veranstalter

Union Stiftung e.V.
Union Stiftung b.R.
Steinstraße 10
66115 Saarbrücken

 1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und die damit zusammenhängende Anmeldung sowie den Ticketverkauf aller Veranstaltungen, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung und Vertragsschluss 

2.1 Anmeldungen des Teilnehmers entweder über die Internetseite des Veranstalters oder per E-Mail an info@unionstiftung.de sind verbindlich. Dabei gibt der Teilnehmer seine Daten in dem Online-Anmeldeformular auf der Veranstaltungsseite ein und gibt durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebots im Hinblick auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Der Teilnehmer kann ein Angebot auch unter Angabe seiner Daten per E-Mail an info@unionstiftung.de an den Veranstalter übermitteln. 

Der Teilnehmer bestätigt durch Abgabe des Vertragsangebots ausdrücklich, dass er die auf der Veranstaltungshomepage veröffentlichten AGB akzeptiert hat. 

2.2 Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von 10 Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine Anmeldebestätigung in Textform übermittelt oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Vertragsangebot zur Zahlung auffordert. 

Nimmt der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers innerhalb oben genannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden ist, wenn nicht der Teilnehmer ausdrücklich das Festhalten an seinem Angebot bestätigt.

2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters eine ausdrückliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form, die mit der verbindlichen Anmeldung an den Veranstalter zu übermitteln ist.

3. Preise

3.1 Der auf der Veranstaltungshomepage zum Buchungszeitpunkt genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt.

3.2 Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3 Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag.

Die Zahlung des Preises vor Veranstaltungsbeginn ist Voraussetzung für die Teilnahme. 

4.2 Zahlung per Rechnung:
Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.

4.3 Zahlung per Kreditkarte:
Bei Zahlung per Kreditkarte (MasterCard/Visa) wird die Zahlung über den Dienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland abgewickelt. Der Teilnehmer wird im Zahlungsprozess aufgefordert seine Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Rechnungsbetrags belastet.

4.4 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, hat der Teilnehmer dem Veranstalter jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendungen zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen.

Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt. 

5. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters. 

Die Widerrufsbelehrung können sie hier abrufen: Widerrufsbelehrung der Union Stiftung.pdf

6. Rücktritt/Storno für kostenpflichtige Veranstaltungen / Nichtinanspruchnahme der Leistungen

6.1 Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

  • Bei Rücktritt/Storno bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erstattet.
  • Bei Rücktritt/Storno innerhalb der 14 Tage unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung.

6.2 Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben. 

6.3 Bei spontanem Fehlbleiben eines angemeldeten Teilnehmers von der Veranstaltung („no-show“) behalten wir uns vor, 100 % der Teilnahmegebühr sowie zusätzlich die tatsächlich angefallenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

7. Leistungen

7.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Angaben auf der Veranstaltungswebsite sowie der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen ist die Leistungsbeschreibung in der Teilnahmebestätigung ausschlaggebend.

7.2 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort oder Referent der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmer zumutbar sind. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Teilnehmer im Falle einer Änderung von Zeit, Ort und Kursleiter der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.

7.3 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entsprechenden Kosten. 

8. Absage der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter kann die Veranstaltung absagen:

  • aus organisatorischen Gründen (z. B. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin
  • aus wichtigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder Erkrankung, Unfall des Kursleiters) bis einschließlich am Veranstaltungstermin

8.2 Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Darüber hinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen des Teilnehmers. 

9. Urheber- und andere Rechte

9.1 Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Zweck genutzt werden, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

9.2 Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. 

10. Bildmaterial/Fotografien

Der Teilnehmer willigt ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotografien und/oder Filmaufnahmen im Auftrag des Veranstalters erstellt werden, die gegebenenfalls auch den Teilnehmer erkennen lassen. Er erklärt sein Einverständnis mit der unentgeltlichen Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters im Print, Internet, Social-Media, sonstigen Druckwerken und Presseartikeln. Die Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig. Der Teilnehmer willigt ein, dass die Fotografien bzw. Filmaufnahmen vom Veranstalter in digitaler Form für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

Sollte der Teilnehmer mit der Anfertigung einer fotografischen und/oder filmischen Darstellung seiner Person nicht einverstanden sein, wird er dies zu Beginn der Veranstaltung unverzüglich dem Veranstaltungsleiter mitteilen. Der Teilnehmer kann einer Verwendung der Fotografien bzw. Filmaufnahmen für die Zukunft durch Mitteilung in Textform gegenüber dem Veranstalter widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der Veranstalter die betreffenden Fotografien bzw. Filmaufnahmen nicht weiter verwenden und die digital gespeicherten Fotografien löschen, sofern die Person identifizierbar ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Saarbrücken. 

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

11.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.